Salut zäme!
Untenstehende Information habe ich auf www.windsurfen.ch/download gefunden. Boavista scheint also Recht zu haben, leider. Wobei ich leider sagen muss, dass ich oft genug irgendwelchen Möchtegern-Freizeitkapitänen auf ihren übermotorisierten Nussschalen ausweichen oder Notbremsungen vollziehen durfte um einen Crash zu verhindern. Und das trotz bisherigem Vorfahrtsrecht...
Hang loose! Chregu
Am 15.02.2014 ist die revidierte Binnenschiffahrtsverordnung in Kraft getreten. Für uns Windsurfer hat diese Revision eine massive Verschlechterung in der Vorrangregelung gebracht:
Neu müssen auch die Windsurfer
allen anderen Schiffen ausweichen.
Die neuen Vorrangregeln:
a. Kursschiffe
b. Fahrgastschiffe und Güterschiffe
c. Berufsfischer
d. Segelschiffe
e. Ruderboote
f. Motorboote
g. Windsurfer und Kitesurfer
Während der Hauptphase der Vernehmlassung und Anhörung zur Revision war es nie ein Thema, dass am Vorrang für die Windsurfer etwas geändert wird. Diese Aenderung ist erst in einer sehr späten Phase in die Revision eingeflossen. Wir sind in Kontakt mit den zuständigen Behörden, eine allfällige Aenderung zurück zur ursprünglichen Regelung wird allerdings erst mit der nächsten Revision möglich sein.